Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Mietbedingungen:

 

1. Zustandekommen des Mietvertrags

a) Durch Ihre Buchung (schriftlich per Brief/E-Mail, telefonisch oder persönlich) kommt der Mietvertrag direkt mit Sigrid Blanke, der Eigentümerin und Vermieterin des beschriebenen Ferienobjekts, zustande. Bitte bestätigen Sie durch Unterzeichnung des Mietvertrags zusätzlich die vereinbarten Nebenleistungen (Gästebeitrag, Endreinigung, Bettwäsche/Handtücher etc.).

b) Das Ferienobjekt wird ausschließlich zu Urlaubszwecken und nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl vermietet.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

a) Im Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser, WLAN) enthalten. Verbrauchsabhängige oder zusätzlich vereinbarte Leistungen (z. B. Endreinigung, Bettwäsche/Handtücher) werden gesondert berechnet.

b) Die Anzahlung ist bei Vertragsschluss in Höhe von 20% fällig. Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht, kann Sigrid Blanke vom Vertrag zurücktreten. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

 

3. Mietdauer

a) Am Anreisetag stellt Sigrid Blanke das Mietobjekt zur vorher abgestimmten Uhrzeit bereit. Verzögert sich die Anreise über 18:00 Uhr hinaus, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, kann das Objekt nach den im Vertrag genannten Zeitpunkten anderweitig vergeben werden.

b) Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis zur vereinbarten Uhrzeit geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben (Bettwäsche abziehen, Spülmaschine ausräumen, Mülleimer entleeren und Pfandflaschen mitnehmen). 


4. Rücktritt durch den Mieter / Stornogebühren

a) Ein Rücktritt muss schriftlich gegenüber Sigrid Blanke erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

b) Bei Rücktritt fallen folgende pauschale Kosten an: 

• bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises

• bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises  

• ab dem 36. Tag oder bei Nichterscheinen: 90 % des Mietpreises

c) Der Mieter kann einen Ersatzmieter benennen. Sigrid Blanke kann diesen ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Zuverlässigkeit bestehen. Bei Vertragsübernahme haften ursprünglicher und neuer Mieter gesamtschuldnerisch. 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

5. Kündigung

a) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

b) Beide Parteien können aus wichtigem Grund gemäß §§ 543, 569 BGB fristlos kündigen.

c) Ein wichtiger Grund für Sigrid Blanke liegt insbesondere vor, wenn das Mietobjekt vertragswidrig genutzt oder die Hausordnung erheblich verletzt wird. In solchen Fällen können entstandene Kosten und entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

d) Erfolgt die vereinbarte Zahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht, besteht ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

e) Ein wichtiger Grund für den Mieter liegt vor, wenn der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht gewährleistet wird.

f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.


6. Höhere Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages durch unvorhersehbare Ereignisse erheblich beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag aufheben. Bereits erbrachte Leistungen sind gegenseitig zu erstatten.

 

7. Pflichten des Mieters

a) Das Mietobjekt und sein Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden durch den Mieter oder seine Mitreisenden haftet der Mieter.

b) Schäden sind unverzüglich Sigrid Blanke zu melden; unterlassene Meldungen können zu Schadensersatzpflichten führen.

c) Abfälle, Flüssigkeiten oder ähnliche Stoffe dürfen nicht in Spülen oder Toiletten entsorgt werden. Bei Verstopfungen trägt der Verursacher die Kosten.

d) Bei Störungen an Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

e) Die maximale Belegung ist einzuhalten. Bei Überschreitung kann Sigrid Blanke fristlos kündigen und entstandene Kosten geltend machen.


8. Haftung der Vermieterin

a) Sigrid Blanke gewährleistet die Richtigkeit der Objektbeschreibung und die Erbringung der vereinbarten Leistungen.

b) Mängel sind unverzüglich zu melden; andernfalls können Ansprüche wie Mietminderung ausgeschlossen sein.

c) Für Sachschäden haftet Sigrid Blanke nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

d) Für Schäden durch höhere Gewalt besteht keine Haftung.


9. Tierhaltung 

Das Mitbringen, Halten oder zeitweilige Unterbringen von Tieren im Mietobjekt ist ausnahmslos untersagt. Dies gilt für alle Tierarten, unabhängig von Größe, Art oder Verhalten. Der Mieter verpflichtet sich, diese Regel strikt einzuhalten. Bei Verstößen kann Sigrid Blanke den Mietvertrag fristlos kündigen und entstandene Kosten oder Schäden geltend machen.


10. Vertragsänderungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


11. Hausordnung

a) Rücksichtnahme gegenüber anderen Bewohnern ist verpflichtend. Ruhezeiten sind einzuhalten; Geräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.

b) Das Laden von Pedelecs/E‑Bikes ist in der Garage erlaubt; Schäden durch unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter.

c) Das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen über das Hausstromnetz ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind Mehrkosten zu erstatten; Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

 

12. Rechtswahl & Gerichtsstand 

a) Für dieses Mietverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

b) Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist das Amtsgericht am Wohnsitz der jeweils beklagten Partei zuständig.

c) Für Klagen von Sigrid Blanke gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie gegen Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder mit Wohnsitzverlegung ins Ausland gilt der Wohnsitz von Sigrid Blanke als vereinbarter Gerichtsstand.
 


 

 

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